Supervising und Monitoring von Verfahren

Supervising ist eine moderne Methode zur Kontrolle von unterschiedlichen Tätigkeitsarten zwecks Sicherung der erforderlichen Qualität und Einhaltung von Anforderungen.

Monitoring kann sowohl im engen als auch im weiteren Sinn gesehen werden. Im engeren Sinn beschränkt sich das Monitoring von Gerichtsverfahren auf Beobachtung von öffentlichen Gerichtsverhandlungen, genauer gesagt von Handlungen von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und möglicherweise anderer am Gerichtsverfahren beteiligter Personen. Monitoring erlaubt es, Prognosen in Bezug auf den Ausgang eines Verfahrens abzugeben, das Verhalten von am Prozess Beteiligten im Einklang mit dem Verhalten anderer Beteiligten abzustimmen, eine Strategie auf Grundlage von analytischen Schlussfolgerungen zu erarbeiten. Dementsprechend erlaubt das Monitoring die gängigen Fehler zu vermeiden und die Risiken zu minimieren.

Beim Monitoring ist das Einmischen in den Lauf einer Gerichtsverhandlung, eine Interaktion mit dem Gericht oder mit dem Richter nicht zulässig. Auch wenn eine Einmischung das Ergebnis eines Verfahrens beeinflussen könnte, könnte ein solcher Zugang die Unabhängigkeit des Gerichts beeinträchtigen.

Das Monitoring von Gerichtsverfahren wird als Diagnostik und Kontrolle angewandt. Das ist eine neue juristische Tätigkeit, unter welcher das System von Beobachtungen verstanden wird, welches die Möglichkeit zu analysieren und die Ergebnisse zu bewerten eröffnet.

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