Gutachten / Expertise

Im allgemeingültigen Sinne versteht man unter Expertise (franz. expertise, lat. expertus — erfahren) «Erforschung von dem Spezialisten (Experten) jeweiliger Fragen, deren Lösung das Spezialwissen in den Bereichen von Wissenschaft, Technik, Kunst u.s.w. erfordert».
Ein Gutachten kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich (zum Beispiel, für Bereinigung eines Streitfalls im vorgerichtlichen Verfahren) in Auftrag gegeben werden.
Die gerichtliche Begutachtung findet im Rahmen von Gerichtsverhandlungen zwecks Feststellung von Informationen, welche von erheblicher Bedeutung für gerechte und rechtzeitige Bearbeitung einer Sache, Fällung eines Urteils in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Arbitrage-, Zivil- oder Strafverfahrens haben, Anwendung.

Gerichtsgutachten werden von Person erstellt, welche die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und in der Weise, die durch die geltenden Rechtsakte vorgesehen ist. Wird ein Gutachten privat und nicht von Gericht in Auftrag gegeben, so wird dieses Gutachten von eben diesen Fachleuten erstellt und dann aber Privatgutachten genannt.

Möglich ist z.B. die Prüfung von den einzelnen vertraglichen Bedingungen, wie Zahlungsverfahren, Rechte und Pflichten der Parteien, Haftung aus Vertrag u.s.w.
Für die Begutachtung reicht es, dass das Mitglied dem Gutachter seine Fragen formuliert und Kopien der zutreffenden Dokumenten vorlegt. Die Juristen prüfen die die vorgelegten Dokumente auf deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, bestimmen deren Art und bewerten den Inhalt und die Form im Einklang mit den Anforderungen des Auftraggebers.

Firmen die auf den internationalen Markt kommen brauchen einen Fachmann, welcher die Feinheiten der Außenwirtschaftstätigkeit besteht, sich auf professionellem Niveau bei den vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Parteien ausgehend. Man muss rechtliche Nuancen des Landes berücksichtigen, in welchem diese Verpflichtungen zu erfüllen sind, da in unterschiedlichen Ländern der einen oder die anderen Bedingungen, die für die Vertragsparteien universell zu sein haben, fehlen könnten.

Zum Betätigungsfeld des Zentrums für Mediation und Recht gehören folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von Gutachten im Auftrag von natürlichen und juristischen Personen;
  • Beratung und Übernahme von Untersuchungen in Bezug auf die Anwendung von nationalen und internationalen Vorschriften im Bereich des Zivilrechts, Handelsrechts, Strafrechts, Verwaltungsrechts, Finanzrechts sowie auch im Bereich des Verfassung- und Europarechts;
  • Rechtliche Prüfung von Verträgen;
  • Erarbeitung auf eigene Initiative und/oder im Auftrag von staatlichen oder öffentlichen Organisationen von Vorschlägen zur Verbesserung der Gesetzgebung und/oder Rechtsanwendungspraxis;
  • Beratung im Bereich der Gründung von Gesellschaften, Joint-Ventures, inklusive der Vorbereitung von Gründungsunterlagen, Analyse von Verträgen, Prüfung der Anwendbarkeit von völkerrechtlichen Konventionen, INCOTERMS, Regelungen von Wirtschaftsunion und auch der Vorschriften der Geschäftsbräuche;
  • Beratung und Leistungserbringung an nationale Organisationen und ausländische Partner;
  • Erstellung von politologischen Gutachten in Bezug auf Gesetzesentwürfe und seine mögliche negative Folgen;
  • Erstellung von sonstigen Gutachten nach Wunsch des Auftraggebers.

Kontakt:

Russisch-Österreichisches Zentrum
für Mediation und Recht


1190 Wien,
Kaasgrabengasse 52/2/5

E-mail: office@zmr-network.org

 

Impressum

Russisch-Österreichisches Zentrum
für Mediation und Recht


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Kaasgrabengasse 52/2/5

ZVR-Zahl 180705257
Entstehungsdatum: 18.02.2016

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