Errichtung von Mediationsvereinbarungen mit gerichtlicher Beglaubigung

Eine Mediationsvereinbarung wird in Schriftform getroffen und muss die Angaben über Parteien, Streitgegenstand, durchgeführtes Mediationsverfahren, Mediator sowie die von den Parteien vereinbarten Verpflichtungen, Bedingungen und Fristen enthalten.

Eine Mediationsvereinbarung ist ein Vertrag, der durchsetzbar ist. Allerdings kann eine Vereinbarung auch gerichtlich bestätigt und mit Vollstreckbarkeitsklausel versehen werden. Das hat zur Folge, dass die Vereinbarung ohne Weiteres vollstreckt werden kann und keiner weiteren Verhandlung bedarf.

Zugleich hat die Anwendung des Mediationsverfahrens eine Reihe von tatsächlichen Vorteilen gegenüber der klassischen gerichtlichen Vorgehensweise bei Streitigkeit und kann zum effektiven Instrument bei Konfliktlösung werden. Ein solcher Zugang spart Geld, Zeit und Nerven.

Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Kontakt:

Russisch-Österreichisches Zentrum
für Mediation und Recht


1190 Wien,
Kaasgrabengasse 52/2/5

E-mail: office@zmr-network.org

 

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Entstehungsdatum: 18.02.2016

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