Auslieferung

Extradition (Auslieferung) ist ein vom lateinischen Wort gebildeter Begriff, der die Übergabe eines Staatsangehörigen an den ersuchenden Staat zur strafrechtlichen Verfolgung für ein vollendetes Verbrechen sowie auch zwecks Verbüßung einer Strafe bedeutet. Auslieferung wird aufgrund von internationalen Verträge zwischen den Staaten unter Einhaltung der Regel der «doppelten Strafbarkeit» vorgenommen. Das heißt, dass Auslieferungen nur für jene Verbrechen möglich sind, die in beiden Vertragsstaaten strafbar sind. In Auslieferungsübereinkommen sind auch Gründe festgelegt, die zur Ablehnung der Auslieferung führen können. In Österreich werden Auslieferungen nach dem ARHG durchgeführt. In Bezug auf Auslieferungen muss immer bedacht werden, dass diese trotz der vertraglichen Regelung ein Recht und keine Pflicht des ersuchten Staates sind. Die Grundlage für eine Auslieferung kann sowohl ein bilateraler (zweiseitiger) Vertrag als auch eine Konvention sein, welcher mehrere Staaten beigetreten sind. Österreich unterzeichnete auch das Europäische Auslieferungsabkommen 1957, welchem auch Russland beigetreten ist. Traditionell gehören Auslieferungen zum Strafrecht. Man darf aber nicht vergessen, dass Auslieferungen eigentlich im Bereich des Völkerrechts angesiedelt sind. Es ist daher äußerst wichtig, dass bei man bei der Wahl des Verteidigers seine Kenntnisse in diesem Bereich berücksichtigt. Es ist auch oft ratsam, sich im ersuchenden Staat anwaltliche Hilfe zu holen. Viele Inhalte können auf der nationalen Ebene nur bedingt behandelt werden. Eine Sonderform stellen die sogenannten Überstellungen nach Europäischem Haftbefehl dar. Hier kommt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung, bei welchem ein sehr oberflächlicher Prüfungsmaßstab besteht.

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