Apostille

Legalisation russischer Dokumente zur Vorlage im Ausland

In diesem Zusammenhang gibt es zwei Verfahren – die Legalisation und die Apostille.

Die Legalisation wird üblicherweise nach folgendem Schema realisiert:


• Ein Notariatsbüro auf dem Territorium der Russischen Föderation beglaubigt eine Kopie des Dokumentes und die Genauigkeit dessen Übersetzung in die Fremdsprache;
• Das Justizministerium der Russischen Föderation (Moskau, Bolshoy Karetniy Pereulok, 10; Tel. 209-62-71) beglaubigt die Echtheit der Unterschrift und des Notariatssiegels;
• Das Departement für Konsulardienst des Innenministeriums Russlands (Moskau, 1-y Neopalimovsliy Pereulok, 12, Tel. 244-37-97, Öffnungszeiten von 10:00 bis 13:00 und von 15:00 bis 17:00) bestätigt die Echtheit des Siegels des Justizministeriums Russlands und der Unterschrift der amtsführenden Person.

Nach der Legalisation im Departement für Konsulardienst des Innenministeriums Russlands werden die Dokumente im Konsulat jenes Staates legalisiert, wo diese verwendet werden sollen. Dabei bestätigt der ausländische Konsul aufgrund der bei ihm aufliegender Muster die Echtheit der Unterschrift und des Siegels der Bevollmächtigten des Departements für Konsulardienst des Innenministeriums Russlands.
Wenn die Legalisation im ausländischen Konsulat durch die Vorlage einer Übersetzung des jeweiligen Dokumentes aus der russischen Sprache in die Fremdsprache bedingt ist, ist das Dokument im Departement für Konsulardienst des Innenministeriums Russlands gleichzeitig mit dessen Übersetzung zu legalisieren.
Üblicherweise werden für die Legalisation notariell beglaubigte Kopien benötigt. Manchmal verlangt das Department für Konsulardienst Originale.
Beglaubigte Kopien reichen für Unterlagen zur Ausbildung, die bis zum Jahr 1996 ausgestellt worden sind. Dasselbe gilt für Dokumente, die auf dem Territorium der ehemaligen Unionsrepubliken bis Dezember 1991 ausgestellt wurden.
Ausländischen Dokumente, die zur Anwendung in der Russischen Föderation vorausbestimmt sind, werden in den russischen Konsulaten im Ausland nach deren Legalisation im Innenministerium oder in einem anderen dazu bevollmächtigten offiziellen Organ des Staates der Herkunft des Dokumentes nach dem Verfahren legalisiert, das durch die Gesetzgebung dieses Staates vorgesehen ist. Dokumente, welche ausgefertigt und ordnungsgemäß durch die Konsulate der anderen Staaten auf dem Territorium der Russischen Föderation beglaubigt worden sind, werden im Departement für Konsulardienst des Innenministeriums Russlands legalisiert.

Aufhebung der Legalisation
Russland ist am 31. Mai 1992 der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 beigetreten, welche die Legalisation von Dokumenten erheblich vereinfacht.
Mitgliedsstaaten der Haager Konvention bestimmen und berufen selbst die Organe, welche für die Anbringung der Apostille bevollmächtigt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Apostille nur in dem Staat angebracht wird, aus welchem das Dokument stammt.
Unsere Juristen in Österreich und in Russland sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Kontakt:

Russisch-Österreichisches Zentrum
für Mediation und Recht


1190 Wien,
Kaasgrabengasse 52/2/5

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